Am 10. Juli an den Start gehen darf wer geimpft, genesen oder getestet ist (PCR Test < 72 h oder Antigen < 48h). Beim Abholen der Startnummer muss die AUSGEDRUCKTE BESCHEINIGUNG im Rennbüro abgegeben werden.
Die Gesundheit aller TeilnehmerInnen, Mitglieder der Organisationskomitees und freiwilligen HelferInnen hat für den Veranstalter oberste Priorität.
Die hier festgelegten Standards werden dem Veranstalter von den zuständigen Behörden vorgegeben zum Schutz der Teilnehmer*innen und freiwilligen Helfer*innen und um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Alle am Wettkampfgeschehen Beteiligten sind angehalten, ein hohes Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zu wahren. Personen, die sich gesundheitlich nicht gut fühlen (Fieber, Husten, Schnupfen) werden aufgefordert, der Veranstaltung fernzubleiben und gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren.
Start- und Zielbereich
-Regelmäßige Handhygiene / Desinfektion
-Start mit Maske
-Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes
-Mindestabstand 1 Meter
-Beschilderung folgen
Anreise
Für die Anreise an den Austragungsort gelten die nationalen Bestimmungen der Länder.
Rahmenbedingungen Hotelinfrastruktur
Für die Unterbringung gelten die nationalen Hygienebestimmungen des Austragungsortes der Veranstaltung. Im Hotelservice gelten die Regeln der Gastronomie.
COPRONA-PASS für Wettkampfberechtigung
Zum Wettkampf sind nur Teilnehmer*innen zugelassen, die ein entsprechendes ärztliches Attest und einen negativen COVID-19-Befund (PCR < 72h oder Antigen < 48h) in deutscher, italienischer oder englischer Sprache, oder einen schriftlichen Befund der COVID-19 Genesung oder den entsprechenden Impfnachweis vorlegen können.
Auch die Freiwilligen und Medienvertreter haben einen Impfnachweis zu erbringen.
Rennbüro &Transport
Im Rennbüro gilt Maskenpflicht und Zutritt NUR mit CORONA PASS.
Der Transport zum Start erfolgt ausschließlich durch die Fahrzeuge des Veranstalters oder durch die TeilnehmerInnen selbst. In den Fahrzeugen gilt Maskenpflicht.
Zuschauer & Hospitality
Für den Festbetrieb gelten die allgemein gültigen Vorschriften, die zum Betrieb einer Gastronomie vorgeschrieben sind – wie Hinweise zu Desinfektionsmöglichkeiten und Händewaschen, Mindestab¬stände für Tische und maximale Anzahl von Personen pro Sitzgarnitur, Flächen- und Gegenstandsdesinfektionen sowie auch persönliche Hygiene-schutzmaßnahmen der Beschäftigten.
Der Service erfolgt ausschließlich durch die Bedienung vor Ort.